- Handelsmarke
- Hạn|dels|mar|ke 〈f. 19〉 = Warenzeichen
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Hạn|dels|mar|ke, die (Kaufmannsspr.):vom Handel geschaffene Marke, unter der bestimmte Waren vertrieben werden:eine eingetragene H.* * *
Handelsmarke,Eigenmarke, von einem Handelsunternehmen oder einer Handelskooperative kreierter und markenrechtlich geschützter Markenartikel, der dem Handel im Gegensatz zum Verkauf von Fabrik- oder Herstellermarken größeren Profilierungsspielraum und höhere Unabhängigkeit von bestimmten Herstellern bietet und unter Umständen auch nicht abgedeckte Qualitäts- und Preislagen zu besetzen hilft. Handelsmarken treten wie Herstellermarken als Einzel- oder Gattungsmarken und mit unterschiedlichen Marketingkonzepten auf; sie weisen nur auf denjenigen hin, der die Waren vertreibt. Durch Verkürzung der Absatzkette, schnelleren Warenumschlag und geringere Werbekosten lassen sich mit Handelsmarken oft höhere Handelsspannen erzielen beziehungsweise können Waren zu niedrigeren Verkaufspreisen angeboten werden. Spezielle Formen von Handelsmarken sind im unteren Preisbereich No-Name-Produkte oder »weiße Marken« sowie Hausmarken.* * *
Hạn|dels|mar|ke, die (Kaufmannsspr.): vom Handel geschaffene Marke, unter der bestimmte Waren vertrieben werden: eine eingetragene H.; Dabei gehen Aldi und Konsorten höchst clever vor. Sie setzen auf -n, damit die Kunden die Preise nicht direkt vergleichen können (Handelsblatt 11. 11. 98, 12); Um bei diesem Spiel zu gewinnen, müssen die Hersteller sich entscheiden: entweder billige -n (unter Handelsmarken vertriebene Artikel) in Massen produzieren oder aber als klassischer Markenartikler ständig Innovationen ... in den Markt drücken (Zeit 24. 5. 96, 17).
Universal-Lexikon. 2012.